Anmeldung

Eine Anmeldung bei den Schmetterlingen für das Kita-Jahr ab August 2023 ist offiziell bis zum 31. Januar 2023 möglich. Die Anmeldung erfolgt über die Seite des Kita-Portals Freie Hansestadt Bremen. Möchtet ihr euer Kind in unserer Einrichtung anmelden ist es Voraussetzung, dass ihr euch bei uns in der Gruppe vorab per Email meldet.

Aufgrund der Corona-Pandemie findet das Anmeldeverfahren bei uns nach folgendem „Fahrplan“ statt:

1. Bitte informiert euch über das Konzept der Schmetterlinge, lest unsere Antworten auf die Häufigen Fragen und beachtet die Aufnahmekriterien unten auf dieser Seite.

2. Wenn ihr in Erwägung zieht, euer Kind bzw. eure Kinder bei den Schmetterlingen anzumelden und euch ein Engagement in unserem Elternverein vorstellen könnt, schreibt uns bitte eine E-Mail (info@schmetterlinge-bremen.de) bis zum 12. Januar und gebt eine Telefonnummer an, unter der wir euch erreichen können. Bitte gebt in der Email auch das Alter des zu betreuenden Kindes an.

3. Ihr erhaltet die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Fragen telefonisch mit den anderen Eltern zu klären.

4. Wenn eine Aufnahme nach Berücksichtigung der unten genannten Aufnahmekriterien möglich ist und ihr weiter Interesse bekundet, laden wir euch Mitte Januar gerne zu einem Kennenlernen mit dem Erzieherinnen-Team in die Räume der Schmetterlinge ein. Dort habt ihr auch Gelegenheit, das weitere Verfahren zu besprechen (Kennenlernen der anderen Eltern per Videokonferenz, Anmeldung über das Kitaportal, etc.).

Der Ablaufplan der Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung regelt das Anmelde-und Aufnahmeverfahen. So dürfen wir nur Kinder aufnehmen, die im August 2023 mindestens 1 Jahr und maximal 2 1/2 Jahre alt sind.

Die Treffen vor Ort müssen wir natürlich an die Anzahl der Interessierten und das aktuelle Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie anpassen.

Wir freuen uns auf euch!

Weitere allgemeine Hinweise findet ihr auch auf den Seiten des Kita-Portals Freie Hansestadt Bremen, Verbundes Bremer Kindergruppen e.V. und dem Bremer Kinderbetreuungs – Kompass.

Aufnahmekriterien

1. ) Unsere Kita befindet sich in Wohnortnähe des Kindes oder in der Nähe des Arbeitsplatzes eines / einer Erziehungsberechtigten.

2.) Die Erziehungsberechtigten gehen einer Erwerbstätigkeit nach, nehmen diese auf, sind arbeitssuchend, befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung, oder erhalten Leistungen zur Eingliederung im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Da wir nur Vollzeitplätze anbieten, nehmen wir vorrangig Familien mit dem entsprechenden Bedarf auf.

Folgende weitere Auswahlkriterien werden angewandt:

3.) Das Kind lebt nur mit einem/einer Erziehungsberechtigten, der/die die Voraussetzungen nach Nr. 2.) erfüllt, zusammen.

4.) Unabhängig von der Anzahl der erfüllten Kriterien sind Kinder vorrangig aufzunehmen, für die das Amt für soziale Dienste bestätigt, dass die Betreuung des Kindes im Sinne des §24 Absatz 1 Nummer 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für seine Entwircklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.

5.) Begründen die Erziehungsberechtigten die Auswahl der Kita mit der besonderen fachlichen rechtlichen, weltanschaulichen oder religiösen Konzeption der Einrichtung, so ist das ein gleichrangiges Auswahlkriterium neben den unter 1.), 2.) und 3.) genannten Kriterien.

6.) Die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen von gemeinnützigen Elternvereinen darf auch nach Prüfung der Auswahlkriterien nach 1.), 2.), 3.) und 5.) davon abhängig gemacht werden, ob die jeweiligen Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, den Elternverein mitzutragen. Dies erfolgt in der Regel auf Basis einer Mitgliedschaft und durch das aktive Eintreten für die satzungsgemäßen Ziele des Vereins.