Anmeldung

Eine Anmeldung bei den Schmetterlingen für das Kita-Jahr ab August 2025 ist offiziell bis zum 31. Januar 2025 möglich. Die Anmeldung erfolgt über die Seite des Kita-Portals Freie Hansestadt Bremen. Möchtet ihr euer Kind in unserer Einrichtung anmelden ist es Voraussetzung, dass ihr euch bei uns in der Gruppe vorab per Email meldet.

1. Bitte informiert euch über das Konzept der Schmetterlinge, lest unsere Antworten auf die Häufigen Fragen und beachtet die Aufnahmekriterien unten auf dieser Seite.

2. Wenn ihr in Erwägung zieht, euer Kind bzw. eure Kinder bei den Schmetterlingen anzumelden und euch ein Engagement in unserem Elternverein vorstellen könnt, meldet euch bitte für den Tag der Offenen Tür an, der am 16. Januar stattfindet. An dem Tag wird es 2 Zeiten geben: 15:30 Uhr und 16:30 Uhr. Dafür könnt ihr uns eine E-Mail (info@schmetterlinge-bremen.de) schreiben und bitte eine Telefonnummer angeben, unter der wir euch erreichen können. Bitte gebt in der Email auch den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse des zu betreuenden Kindes und den Zeitpunkt an, zu dem ihr am 16. Januar vorbeikommen wollt.

3. Ihr erhaltet die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Fragen telefonisch zu klären.

4. Nach erfolgter Anmeldung wird es noch ein (vorgeschriebenes) Beratungsgespräch geben, bei dem das weitere Vorgehen besprochen wird.

Der Ablaufplan der Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung regelt das Anmelde-und Aufnahmeverfahen. So dürfen wir nur Kinder aufnehmen, die im August mindestens 1 Jahr und maximal 2 1/2 Jahre alt sind.

Wir freuen uns auf euch!

Weitere allgemeine Hinweise findet ihr auch auf den Seiten des Kita-Portals Freie Hansestadt Bremen, Verbundes Bremer Kindergruppen e.V. und dem Bremer Kinderbetreuungs – Kompass.

Aufnahmekriterien

1. ) Unsere Kita befindet sich in Wohnortnähe des Kindes oder in der Nähe des Arbeitsplatzes eines / einer Erziehungsberechtigten.

2.) Die Erziehungsberechtigten gehen einer Erwerbstätigkeit nach, nehmen diese auf, sind arbeitssuchend, befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung, oder erhalten Leistungen zur Eingliederung im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Da wir nur Vollzeitplätze anbieten, nehmen wir vorrangig Familien mit dem entsprechenden Bedarf auf.

Folgende weitere Auswahlkriterien werden angewandt:

3.) Das Kind lebt nur mit einem/einer Erziehungsberechtigten, der/die die Voraussetzungen nach Nr. 2.) erfüllt, zusammen.

4.) Unabhängig von der Anzahl der erfüllten Kriterien sind Kinder vorrangig aufzunehmen, für die das Amt für soziale Dienste bestätigt, dass die Betreuung des Kindes im Sinne des §24 Absatz 1 Nummer 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für seine Entwircklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.

5.) Begründen die Erziehungsberechtigten die Auswahl der Kita mit der besonderen fachlichen rechtlichen, weltanschaulichen oder religiösen Konzeption der Einrichtung, so ist das ein gleichrangiges Auswahlkriterium neben den unter 1.), 2.) und 3.) genannten Kriterien.

6.) Die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen von gemeinnützigen Elternvereinen darf auch nach Prüfung der Auswahlkriterien nach 1.), 2.), 3.) und 5.) davon abhängig gemacht werden, ob die jeweiligen Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, den Elternverein mitzutragen. Dies erfolgt in der Regel auf Basis einer Mitgliedschaft und durch das aktive Eintreten für die satzungsgemäßen Ziele des Vereins.